Nachdem der Bundesrat noch im März dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nicht zugestimmt hatte, machte der Vermittlungsausschuss am 9. Mai den Weg für das HinSchG frei. Das HinSchG wurde noch in derselben Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt am 2. Juli in Kraft.
Welche Pflichten das HinSchG für Unternehmen mit sich bringt und was Unternehmen nun tun müssen, haben wir für Sie
hier zusammengefasst.
Die wesentlichen Änderungen, die das HinSchG gegenüber dem letzten Gesetzgebungsentwurf des Bundestages im Vermittlungsausschuss erfahren hat, finden Sie zusammengefasst
hier.
Gerne unterstützen wir Sie bei den sich stellenden Herausforderungen. Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung eines Hinweisgebersystems haben wir für Sie
hier aufgeführt.